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Plädoyer für eine  kooperative Schulentwicklung

Dr. Peter Pahmeyer und Dr. Lutz van Spankeren

 

Dogmatische Sichtweisen und Grabenkämpfe überwinden

 

Die Schulstruktur und – wichtiger noch - die Qualität von Bildung und Erziehung stehen einmal mehr auf dem Prüfstand. Manche Diskussion über Optimierungen endet in Sackgassen, da schulische wie auch bildungspolitische Realitäten keine hinreichende Anerkennung finden. Unreflektierte Hoffnungen auf ‚Eine Schule für alle' oder  ‚Längeres gemeinsames Lernen‘ als alleinige Voraussetzung oder gar zwangsläufig erfolgreicher Weg der Verbesserung schulischer Bildung erweisen sich angesichts der allen Schulen seitens der Politik gegenwärtig auferlegten Heraus- wie auch Überforderungen als dogmatisch und kontraproduktiv.

 

Gefordert ist vielmehr die konstruktive Bereitschaft zur Preisgabe ideologischer Verengungen, die in Missachtung der Interessen von Kindern und Jugendlichen die Abgrenzung und Konkurrenz zwischen integrierten und gegliederten Schulstrukturen über den gemeinsamen Dialog und Austausch der verschiedenen Schulformen stellen.

 

Die  wachsenden schulischen Bildungs- und Erziehungsaufgaben, überfrachtet von gesellschaftlichen Erwartungen, erfordern die Anerkennung der gegebenen Schulstruktur, um  in gegenseitiger Wertschätzung dringend notwendige gemeinsame schul- und bildungspolitische Positionen erlangen zu können.

 

Gestützt auf den sogenannten NRW-Schulkonsens erfolgten im Windschatten von zuweilen überhöhten ‚Inklusionsdebatten‘ politische Weichenstellungen, die nun,  im Verbund mit zunehmenden  Herausforderungen und unabdingbar notwendigen Maßnahmen zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, die Leistungsfähigkeit aller öffentlichen Schulformen überfordern, spezifische Aufträge der Schulformen beeinträchtigen und damit - trotz gut gemeinter Absichten - Bildungsverlierer  in allen Gruppen der Gesellschaft hervorbringen.

 

Schulische Übergänge gestalten und Lernbiografien würdigen

 

Der 'Schulkonsens' in NRW soll unter Berücksichtigung des Elternwillens ein vielfältiges Schulformangebot gewährleisten.

 

Auch wenn die Einführung der Sekundarschule zunächst den Eindruck einer Unübersichtlichkeit der Schulformangebote hervorrufen mag, bietet sich damit vielleicht die Chance, dass sich in den Städten und Gemeinden angesichts zurückgehender Schülerzahlen eine flächendeckende Mischung  flexibler und wohnortnaher Schulangebote im Bereich der Sekundarstufe I etablieren wird. Nötiger denn je ist der diagnostisch versierte Blick auf die Lernbiografien von Schülern; notwendig ist eine verbesserte Gestaltung schulischer Übergänge durch die Kooperation der Grundschulen (Primarstufe) mit der Sekundarstufe I sowie deren Kooperation mit den Oberstufen von Gymnasien, Berufskollegs sowie Gesamtschulen (Sekundarstufe II). Die Laufbahnberatung in den weiterführenden Schulen darf sich nicht auf die eigene Schulform beschränken. Unverzichtbar ist vielmehr die über den 'Tellerrand' der Einzelschule hinausreichende und entlang der so genannten Bildungskette verknüpfte Expertise.

 

Von den Gymnasien darf erwartet werden, dass sie bei ihren Schülern in besonderer Weise die Kompetenzen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums ausbilden. Gesamtschulen müssen und können den erfolgreichen Umgang mit Heterogenität und die Hinführung zu allen allgemeinbildenden Abschlüssen  als Kompetenz  einbringen. Eine Kooperation mit Berufskollegs ist mit Blick auf duale Ausbildungsgänge sowie Hochschulangebote in der Region und im Hinblick auf den vielfach beklagten Fachkräftemangel angeraten.

 

Jede Schulform muss ihre spezifischen Anforderungen erfüllen können - Mit Heterogenität umgehen - Leistungsdifferenzierung sichern

 

Schulen aller Schulformen werden sich als Konsequenz gesellschaftlichen Wandels mit größerer Heterogenität der eigenen Schülerschaft auseinandersetzen müssen. Der Elternwille nach zunehmend höheren Schulabschlüssen ihrer Kinder und das gleichzeitige Bestreben für die eigenen Kinder ein Lernumfeld vorzufinden, das von sozial als problematisch erachteten Einflussfaktoren möglichst befreit ist, haben Schulformentscheidungen und die Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft in einer Weise verändert, die es Schulen vielfach schwer machen, ihnen zugewiesene Aufgaben erfüllen zu können.

 

Der Prozess zunehmender Standardisierung von Anforderungen, begründet mit dem Ziel der Qualitätssicherung, wird  zur Makulatur, wenn Anforderungen an das Abitur und sonstige gymnasiale Standards angesichts der beschriebenen Veränderungen gesenkt und andererseits Abschlussanforderungen und curriculare Vorgaben im Bereich der Sekundarstufe I überhöht und für die Breite der Schülerschaft unerfüllbar formuliert werden. In beiden Fällen bliebe letztlich der Schein von Bildungsqualität, der, einmal als solcher erkannt, zu nichts anderem als der Entwertung von Abschlüssen führt.

 

Gefragt ist vielmehr der zwingende Erhalt eines leistungsorientierten und sichtbar differenzierten Schulsystems. Der von Eltern- und von Schülerseite zunehmend betriebenen Fokussierung auf das Abitur als einzig vorstellbarem Schulabschlussziel sollte politisch entgegengewirkt werden. Nur wenn sich auch mit Abschlüssen der Sekundarstufe I und einer dualen Berufsausbildung - mehr als gegenwärtig erkennbar - gesellschaftlich anerkannte  Perspektiven verbinden, werden Maßnahmen der Berufsorientierung erfolgreich sein und schulische „Warteschleifen“ vermieden.    

 

Das gesamte Schulsystem geriete auf Dauer in eine gesellschaftliche Schieflage, wenn Gymnasien infolge übersteigerter Elternansprüche sowie sinkender Schülerzahlen ihre Aufnahmekriterien überdehnen und  Kinder ohne eine zumindest eingeschränkte Gymnasialempfehlung aufnehmen. Den anderen Säulen des Schulsystems wie auch dem gymnasialen Schulprofil würde über kurz oder lang die Existenzberechtigung erschwert und entzogen. Auch der Beibehaltung von „G8“ als notwendigem Merkmal eines gymnasialen Profils kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu.

 

Eine Kooperation der Schulen unterschiedlicher Schulformen kann und soll Schulwechsel zulassen. Rechtssichere Entscheidungskompetenzen der Schulen bei der Aufnahme- und Ablehnung von Schülern sollten gerade beim Übergang von der Grundschule erweitert werden.  Dies muss gleichzeitig in einer Verantwortung der jeweiligen Schule für ihre Schülerinnen und Schüler münden, die die bislang oft zu beobachtende Praxis der „Abschulung“ unterbindet. Ein solches schulisches Selbstverständnis ist einer rechtlich reglementierenden Beschränkung von Schulformwechseln während der Sekundarstufe I vorzuziehen.

 

Für den Bestand eines differenzierten Schulsystems ist es unverzichtbar, dass das Gymnasium mit Blick auf seine Leistungserwartungen wirklich Gymnasium bleibt. Ebenso bedürfen Gesamt- und Sekundarschulen verlässlich einer leistungsheterogenen Schülerschaft, um ihrem Bildungsauftrag  der Hinführung zu unterschiedlichsten Abschlüssen innerhalb eines integrierten Systems  gerecht werden zu können.

Im Prozess des Übergangs von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen sollte die diagnostische Qualität der Übergangsempfehlungen verbessert werden, um aus einer unverbindlichen Schulformempfehlung ein nachhaltiges Instrument der vorläufigen Laufbahnprognose zu machen.

 

Gleichzeitig ist ein politisch verantwortungsvolles Handeln gefordert, das anerkennt, dass individuelle Förderung und Umgang mit Heterogenität ihre Realisierungsgrenzen da erreicht haben, wo vor Ort sogenannte „Restschulen“ entstehen.  Die Bedingungen für gymnasialen Unterricht in anspruchsvollen Anforderungsbereichen müssen sich in Hinblick auf die Ausbildung der Studierfähigkeit sowie Hochbegabtenförderung verbessern.

 

Gegenwärtige Schulpolitik versteckt sich allzu oft hinter dem bestehenden Elternwillen ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Antwort auf die Frage, Was ist das Beste für mein Kind‘  für eine gesamtgesellschaftliche schul- und bildungspolitische Problemlösung wenig hilfreich ist.

 

Die gegenwärtige Inklusionspraxis produziert Verlierer auf allen Seiten

 

In Berufung auf  die UN-Behindertenkonvention begründet das 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW scheinbar unabweisbar die landespolitische Ableitung eines Rechtsanspruchs auf die Beschulung nahezu aller Schülerinnen und Schüler mit attestiertem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in Schulen des Regelsystems. Aus dieser Logik folgt die Aufnahmeverpflichtung dieser Kinder und Jugendlichen in allen Regelschulformen. Schulen der verschiedenen Schulformen haben sich vor diesem Hintergrund zu Schulen des Gemeinsamen Lernens erklärt.

 

Das in diesem Zusammenhang oftmals öffentlich beworbene  Bild eines Miteinanders von behinderten und nicht behinderten Kindern als Kern der Inklusion ist hingegen verklärend, da es nicht der schulischen Wirklichkeit des Gemeinsamen Lernens von Kindern mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten und Kindern ohne Förderbedarf an Regelschulen entspricht.

 

Die gegenwärtige Inklusionspraxis macht in ihren Folgen deutlich, was bildungs-, schul- und gesellschaftspolitisch von Kritikern befürchtet wurde: Schulen und Kollegien sind überwiegend nicht hinreichend vorbereitet. Die gegenwärtigen Inklusionsvorgaben, mit denen Schulen konfrontiert sind, sind mit schulformspezifischen Bildungsaufträgen im gegliederten Schulsystem in der schulischen Praxis nicht vereinbar. Dies betrifft ungeklärte schulorganisatorische Fragen, aber auch die Gewährleistung der Unterrichtsqualität sowie die Möglichkeiten, dem sonstigen Bildungs- und Erziehungsauftrag nachzukommen.

 

Schulen, die über langjährige Erfahrungen mit Integrationsklassen und Gemeinsamem Unterricht verfügen, erleben eine zunehmende Verschlechterung der personell-materiellen Ausstattung. Die Kosten der Inklusion für Schulträger und Land erschließen sich erst nach und nach, was zu einer wachsenden Belastung für Schulen des Gemeinsamen Lernens führt. So sind dringend notwendige Doppelbesetzungen des Unterrichts mit Regellehrern und Sonderpädagogen oft nicht mehr möglich.

 

Ohnehin bestehende Vorbehalte gegenüber Schulen mit vermeintlich hohen sozialen Problemlagen werden durch das Gemeinsame Lernen auf Seiten einer skeptischen  Elternschaft verstärkt und münden häufig in einem vermeidenden Anmeldeverhalten. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zeigen sich zunehmend enttäuscht über die Förderbedingungen ihrer Kinder im Regelsystem, da diese hinsichtlich ihres Leistungsvermögens und/oder ihrer sozialen Kompetenz überfordert sind.

 

Die Bereitschaft von Schulen, sich aus eigenem Antrieb zum Ort des Gemeinsames Lernen zu erklären, wird angesichts zunehmender problematischer Praxiserfahrungen abnehmen ohne dass ihnen in dieser entscheidenden Frage mehr als ein Anhörungsrecht zugestanden ist. Immer offensichtlicher wird, dass die finanziellen und personellen Ressourcen eine adäquate flächendeckende Ausstattung von Schulen als Einrichtungen des Gemeinsamen Lernens nicht zulassen.

 

Die Politik läuft in Reaktion auf diese Entwicklungen Gefahr, bei der Durchsetzung des eigenen Inklusionsanspruchs zunehmend administrative Maßnahmen gegen den Sachverstand und Willen der Schulen zu ergreifen,  anstatt getroffene Entscheidungen hinsichtlich ihrer Folgen und Wirksamkeit zu hinterfragen.

 

Wenn  die zieldifferente Inklusion in NRW den Regelschulen administrativ verordnet wird, dann ist das nicht aus dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention ableitbar. Die Praxis in den deutschen Bundesländern unterscheidet sich z.T. enorm. Eine flächendeckend betriebene zieldifferente Inklusion an Gymnasien ist unseres Erachtens ein bildungspolitischer Irrweg.

 

Ebenso wenig wird es gelingen, die Umsetzung des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Regelschulplatz nur einer begrenzten Zahl von Schulen des Gemeinsamen Lernens zuzuweisen. Die grundsätzliche Entscheidung, Förderressourcen für die Förderschwerpunkte  Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung zu budgetieren und damit von der tatsächlichen Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf abzukoppeln,  nährt zudem die Versuchung, bereits im Gemeinsamen Lernen befindlichen Schulen die Aufnahme einer immer höheren Zahl dieser Kindern zu verordnen.

 

Eltern  förderbedürftiger Kinder, die ihre Rechte in Anspruch nehmen und ihre Kinder  z.B. mit dem ‚Förderschwerpunkt Lernen‘ an einer Sekundarschule oder Gesamtschule (und oft bewusst nicht an Gymnasien) anmelden wollen, können bereits jetzt dadurch, dass die präferierten Systeme sowie deren Beschäftigten an ihre Aufnahme- und Belastungsgrenzen geraten, einem Gymnasien als Ort des Gemeinsamen Lernens zugeordnet werden.

 

Die absehbare Folge: Enttäuschte Eltern und Kinder, deren vermeintliches Recht auf Besuch der Regelschule oft nur Makulatur ist. Zurück bleibt mit der Förderschule die zuvor als letzte Möglichkeit diskreditierte Schulform. Am Ende dieses politisch gewollten Prozesses, der vordergründig die Wahlfreiheit zwischen Förderschule und Regelschule offeriert, werden die Ressourcen jedoch weder für die Förder- noch für die Regelschulen ausreichen.

 

Der Weg in die Regelschule kann, muss aber nicht der erfolgreichere für das einzelne Kind sein. Es wird sich langfristig als unrealistisch herausstellen, dass angesichts der politisch angestrebten Übergangsquoten ins Regelsystem individuelle Betreuungsqualität und die Ausstattung in Regelschulen gleichwertig oder besser sein können als in bestehenden Förderschulen; zumindest gibt es gerade angesichts der  Arbeit von Förderschulen sowie in Integrationsklassen nach dem auslaufenden Modell des Gemeinsamen Unterrichts keinen Grund, bisherige Integrationsleistungen dieser Schulen im Zeichen des hochtrabenden Projekts der Inklusion gesellschafts- und schulpolitisch als rückwärtsgewandt zu disqualifizieren.

 

Erfolgversprechender als eine fehlgeleitete Inklusionspraxis wäre neben einer Fortführung des gemeinsamen Unterrichts die partizipativ gestaltete Zusammenarbeit von benachbarten Regel- und Förderschulen auf Augenhöhe. Förderschulen müssen in jedem Fall als gleichwertige Kooperationspartner von Regelschulen erhalten bleiben.  Es sollte im Hinblick auf zukünftige Erfordernisse dringend  Acht gegeben werden, dass unser gesamtes Spektrum der  Förderschulen in der Fläche präsent und erreichbar bleibt. Wir benötigen die Förderschulen als kompetente Partner einer kooperativ-inklusiven Schulentwicklung auf Augenhöhe. Wer die Förderschullandschaft strukturell destabilisiert, darf sich eines Tages nicht verwundert die Augen reiben, wenn die Regelschulen in kommunaler Trägerschaft an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geraten.

 

Eine umfassende zieldifferente Inklusion macht nur Sinn in einem Einheits- oder  Gemeinschaftsschulsystem. Wer dies will und damit die Festlegungen des sogenannten Schulkonsenses als schulpolitische Grundlage aufkündigt, soll dies offen erklären. Wunschvorstellungen, wie die Abschaffung des öffentlichen Gymnasiums als Schulform oder die Einführung „Einer Schule für alle“, bedürfen der öffentlichen Diskussion und einer politischen Willenserklärung. Schulpolitische Perspektivvorstellungen müssen insbesondere vor Wahlen klar formuliert werden.

 

Gegenwärtig sehen wir mit größter Sorge Tendenzen einer billigenden Inkaufnahme der Destabilisierung des gegliederten staatlichen Schulsystems ohne dass eine gesellschaftlich und politisch tragfähige Alternative erkennbar wäre. Dabei können wir alle nur verlieren. Ein solcher Weg wäre verantwortungslos. Sich dies zu vergegenwärtigen und abzuwenden, muss mehr wiegen als u.U. konkurrierende Visionen eines zukünftigen Schulsystems.

 

Schulrechtsänderungsgesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Erste Erfahrungen mit der gegenwärtigen Inklusionspraxis müssen endlich Berücksichtigung finden.  Wenn der politische Willen und die parlamentarischen Mehrheiten vorhanden sind,  kann auch das Schulrecht im Interesse einer qualitätsorientierten Schulentwicklung und damit im Interesse aller Beteiligten geändert und fortentwickelt werden.

 

Zuwanderung – Aufgabe und Chance für schulische Kooperationen

 

Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte gehört selbstverständlich zu den Herausforderungen aller Schulformen. Dies gilt es  – abweichend von der Vergangenheit – durch die Zusammenarbeit aller ortsnahen Schulen praktisch unter Beweis zu stellen.

 

Besonders bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus ‚Zuwandererfamilien‘ müssen Schulen im Hinblick auf Übergänge in Regelklassen miteinander kooperieren. Der Unterricht wird  parallel zum Erwerb qualifizierter Sprach-, Schreib- und Lesekompetenz gleichermaßen auf die Wertevermittlung sowie auf die am Grundgesetz orientierte konsequente Durchsetzung eines gesellschaftlichen Verhaltenskodexes bestehen müssen.  Sprache lernen ohne Demokratie lernen wird keine Integration bewirken.

 

Es liegt im gesellschaftlichen Interesse, dass öffentlichen und privaten Schulen in gleicher Weise von der Schulaufsicht eine Mitwirkung bei der Beschulung im Rahmen des Notwendigen (u.a. internationale Vorbereitungsklassen, Aufnahme von Seiteneinsteigern in Regelklassen) abverlangt werden kann. Dann ist auch dieses Vorhaben zu stemmen.

 

Schulen bedarfsgerecht ausstatten - Leistungsfähigkeit aller öffentlichen Schulformen erhalten und stärken

 

Vielerorts bemängelte Personalausstattung, administrativer Übereifer und parteipolitische Scheuklappen drohen die Leistungsfähigkeit  der Regel- und Förderschulen vor dem Hintergrund ohnehin zunehmend notwendiger gesellschaftlicher Bildungs- und Integrationsanstrengungen massiv zu beeinträchtigen.

 

Wenn alle Schulen die Verantwortung für die erfolgreiche Schullaufbahn einmal aufgenommener Kinder und Jugendlicher übernehmen und wirklich niemand zurück bleiben soll, bedarf es schulform- und standortgemäßer Unterstützungssysteme, die sich an den jeweiligen Bildungs- und Erziehungsaufgaben wie dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Schüler orientieren.

 

Ist der Wille dazu gegeben, können wir es schaffen! Wenn Bund und Land jedoch nicht bedarfsgerecht und nachhaltig Fachlehrkräfte, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie aufstocken, dann werden viele Leistungsträger/innen im pädagogischen Sektor allenfalls Fassaden staatlicher Kompetenz garantieren können. Das Postulat,  für gesellschaftliche und in Schule hineingetragene  Missstände kreative Lösungen vor Ort finden zu sollen, gleicht in Zeiten von Haushaltssicherung und Schuldenbremse der Beschwörung einer bildungspolitischen Fata Morgana. Politisch verantwortlich ist es stattdessen, wenn Land und Kommunen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen dafür Sorge tragen, dass jede Schulform ihre spezifischen Aufträge fachgerecht erfüllen kann.

 

Es bleibt zu wünschen, dass ein leistungsorientiertes differenziertes Schulsystem in öffentlicher Hand Vorrang hat vor Standardsenkung, Egalisierung und der so unweigerlich begünstigten Aufwertung privater und damit tatsächlich exklusiver Schulangebote. Schulpolitische Glaubenssätze zum ‚einzig wahren Schulsystem‘ dürfen den Blick darauf nicht verstellen.

 

Die Perspektive, die Qualität und Wertschätzung unseres (!) öffentlichen und aus Steuermitteln finanzierten Schulsystems zu wahren und zu verbessern, verdient es, sich für politische Mehrheiten und Koalitionen einzusetzen, die diese Absicht vorbehaltlos erkennen lassen.

 

Für alle eine gute Schule, wichtiger als  eine  Schulform für alle.

 

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Der auszugsweise oder vollständige Nachdruck des Textes ist unter Verweis auf die Quelle (schulstruktur.net) sowie die Autoren möglich.

 

Freundliche Grüße

 

Peter Pahmeyer und Lutz van Spankeren

 

 

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